{"id":121,"date":"2013-01-21T20:11:04","date_gmt":"2013-01-21T18:11:04","guid":{"rendered":"http:\/\/www.ruandahilfe.de\/?page_id=121"},"modified":"2017-12-06T16:41:06","modified_gmt":"2017-12-06T14:41:06","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.ruandahilfe.de\/?page_id=121","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"http:\/\/www.ruandahilfe.de\/wp-content\/uploads\/2013\/01\/Tanz-12.jpg\"><img loading=\"lazy\" class=\"size-medium wp-image-127 alignleft\" title=\"Zwei M\u00e4dchen von Tubahumurize\" src=\"http:\/\/www.ruandahilfe.de\/wp-content\/uploads\/2013\/01\/Tanz-12-300x225.jpg\" alt=\"Tanz 12\" width=\"300\" height=\"225\" srcset=\"http:\/\/www.ruandahilfe.de\/wp-content\/uploads\/2013\/01\/Tanz-12-300x225.jpg 300w, http:\/\/www.ruandahilfe.de\/wp-content\/uploads\/2013\/01\/Tanz-12-1024x768.jpg 1024w, http:\/\/www.ruandahilfe.de\/wp-content\/uploads\/2013\/01\/Tanz-12.jpg 2048w\" sizes=\"(max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/a>Unsere Satzung zum Download im PDF-Format\u00a0finden Sie hier: <a href=\"http:\/\/www.ruandahilfe.de\/wp-content\/uploads\/2017\/12\/Satzung_Ruandahilfe_eV_20170220.pdf\">Satzung_Ruandahilfe_eV<\/a><\/p>\n<h2><strong>Satzung \u201eRuandahilfe e.V.\u201c<\/strong><\/h2>\n<p><strong>\u00a71 Name und Sitz des Vereins<br \/>\n<\/strong>Der Verein f\u00fchrt den Namen Ruandahilfe e.V. Der Sitz des Vereins ist M\u00fcnchen.<\/p>\n<p><strong>\u00a72 Gesch\u00e4ftsjahr<br \/>\n<\/strong>Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p><strong>\u00a73 Zweck des Vereins<br \/>\n<\/strong>Der Zweck des Vereins ist es, den Menschen in Ruanda zu helfen. Der Verein soll insbesondere Hilfs- und Entwicklungsvorhaben in Ruanda unterst\u00fctzen und durchf\u00fchren. Dazu z\u00e4hlt insbesondere die Beschaffung von Mitteln und deren Weitergabe an die ruandische Partnerorganisation Tubahumurize mit Sitz in Kigali zur ausschlie\u00dflichen und unmittelbaren Verwendung f\u00fcr deren satzungsgem\u00e4\u00dfe steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke.<\/p>\n<p>Tubahumurize unterst\u00fctzt wirtschaftlich und sozial benachteiligte Frauen in ganz Ruanda unabh\u00e4ngig von Alter, Ethnie, Nationalit\u00e4t und Religion. Davon profitieren Frauen, insbesondere:<br \/>\n\u2022 Opfer geschlechterbasierter Gewalt und Unterdr\u00fcckung<br \/>\n\u2022 \u00dcberlebende des V\u00f6lkermordes von 1994<br \/>\n\u2022\u00a0HIV-infizierte Frauen und Frauen mit anderen schweren Krankheiten<br \/>\n\u2022\u00a0alleinerziehende Eltern und Gro\u00dfeltern sowie Waisen, die eigene Haushalte f\u00fchren<br \/>\n\u2022 Witwen<\/p>\n<p>Zu den Hilfsprogrammen von Tubahumurize z\u00e4hlen insbesondere:<br \/>\n\u2022\u00a0eine kostenlose, einj\u00e4hrige Schneiderlehre f\u00fcr Waisenm\u00e4dchen im Alter zwischen 15 und 25 Jahren<br \/>\n\u2022\u00a0Gruppentherapie und individuelle Traumabehandlung<br \/>\n\u2022\u00a0medizinische Aufkl\u00e4rung und medizinische Versorgung<br \/>\n\u2022\u00a0Lebenshilfe in den Bereichen Menschenrechte und Sozialgesetzgebung<br \/>\n\u2022\u00a0zinslose Mikrokredite und andere Ma\u00dfnahmen zur Unterst\u00fctzung langfristig<br \/>\n\u2022 einkommenssichernder Besch\u00e4ftigungen, insbesondere der Gr\u00fcndung von Kleinunternehmen<br \/>\n\u2022\u00a0Workshops zu Themen wie Finanzen, Selbstmanagement und Selbstbehauptung<br \/>\n\u2022 Bereitstellung eines gesicherten R\u00fcckzugsortes f\u00fcr Frauen<\/p>\n<p>Ruandahilfe e.V. f\u00f6rdert durch seine Ma\u00dfnahmen im Sinne von \u00a7 52 AO insbesondere das \u00f6ffentliche Gesundheitswesens und die \u00f6ffentlichen Gesundheitspflege, darunter die Verh\u00fctung und Bek\u00e4mpfung von \u00fcbertragbaren Krankheiten \u2013 insbesondere die Verbreitung des HI-Virus. Der Verein leistet Jugend- und Altenhilfe f\u00fcr benachteiligte M\u00e4dchen und Frauen, tr\u00e4gt durch die Unterst\u00fctzung kostenloser Fortbildungsma\u00dfnahmen zur Erziehung und Volksbildung bei und erm\u00f6glicht mittels Produktverbreitung die Fortsetzung der kostenlosen Berufsausbildung (Schneiderlehre) f\u00fcr Waisenm\u00e4dchen. Durch die besonderen Hilfsangebote f\u00fcr Opfer des V\u00f6lkermordes der Hutu an den Tutsi 1994 \u2013 wie Beispielsweise speziellen Traumtherapieangeboten \u2013 werden V\u00f6lkermordopfer (insbesondere Opfer von Vergewaltigungen und Verst\u00fcmmelungen), V\u00f6lkermordhinterbliebene (insbesondere kinderreiche Witwen und Frauen inhaftierter Kriegsverbrecher) gef\u00f6rdert. Durch das ethnien- und religions\u00fcbergreifende Angebot sollen Toleranz und Verst\u00e4ndigung unterst\u00fctzt werden.<\/p>\n<p>In einem Land, in dem die Gleichstellung von Mann und Frau noch gro\u00dfe M\u00e4ngel beklagen l\u00e4sst, soll durch die F\u00f6rderung von Frauen ein erster Schritt zu einer ausgewogeneren Geschlechterbehandlung gegangen werden. Nicht zuletzt bietet die Organisation bedrohten Frauen Schutz vor k\u00f6rperlichen Gewalttaten.<\/p>\n<p>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts &gt;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&lt; der Abgabenordnung.<\/p>\n<p><strong>\u00a74 Selbstlosigkeit &amp; Mittelverwendung<br \/>\n<\/strong>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a75 Erwerb der Mitgliedschaft<br \/>\n<\/strong>Grunds\u00e4tzlich steht die Mitgliedschaft allen nat\u00fcrlichen und juristischen Personen offen, welche die Ziele des Vereins unterst\u00fctzen. Die Mitglieder unterscheiden sich in ordentliche Mitglieder, die sich gem\u00e4\u00df ihren F\u00e4higkeiten in die Umsetzung der vom Verein angestrebten Ziele einbringen und f\u00f6rdernde Mitglieder, die durch freiwillige Spenden in selbst gew\u00e4hlter H\u00f6he die Arbeit des Vereins unterst\u00fctzen. Alle ordentlichen Mitglieder sind stimmberechtigt. Der schriftliche Antrag auf Erwerb der Mitgliedschaft ist an den Vorstand zu richten, welcher \u00fcber die Aufnahme entscheidet. Gegen die Ablehnung, die keiner Begr\u00fcndung bedarf, steht dem\/der Bewerber\/in die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endg\u00fcltig entscheidet.<\/p>\n<p><strong>\u00a76 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<br \/>\n<\/strong>\u00dcber die Erhebung von Mitgliedsbeitr\u00e4gen entscheidet die Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p><strong>\u00a77 Beendigung der Mitgliedschaft<br \/>\n<\/strong>Die Mitgliedschaft endet durch<br \/>\n\u2022 Austritt des Mitglieds,<br \/>\n\u2022 Ausschluss des Mitglieds,<br \/>\n\u2022 Tod des Mitglieds oder<br \/>\n\u2022 Aufl\u00f6sung der juristischen Person.<\/p>\n<p>Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. Die schriftliche Austrittserkl\u00e4rung muss mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Ende des Gesch\u00e4ftsjahres gegen\u00fcber dem Vorstand erkl\u00e4rt werden. Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gr\u00fcnde sind insbesondere ein die Vereinsziele sch\u00e4digendes Verhalten oder die Verletzung satzungsm\u00e4\u00dfiger Pflichten. \u00dcber den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, die schriftlich binnen eines Monats an den Vorstand zu richten ist. Die Mitgliederversammlung entscheidet endg\u00fcltig.<\/p>\n<p><strong>\u00a78 Organe des Vereins<br \/>\n<\/strong>Die Organe des Vereins sind:<br \/>\n\u2022\u00a0Vorstand und<br \/>\n\u2022 Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p><strong>\u00a79 Der Vorstand<br \/>\n<\/strong>Der Vorstand i. S. d. \u00a7 26 BGB besteht aus:<br \/>\n\u2022\u00a0dem Vorsitzenden und<br \/>\n\u2022 seinem Stellvertreter<br \/>\n\u2022 Kassier<br \/>\n\u2022 Schriftf\u00fchrer.<\/p>\n<p>Jeder von ihnen ist einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt. Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von vier Jahren gew\u00e4hlt. Eine Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Die Mitglieder des Vorstandes bleiben so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gew\u00e4hlt worden ist. Der Vorstand kann sich eine Gesch\u00e4ftsordnung geben. Der Vorstand f\u00fchrt die Vereinsgesch\u00e4fte ehrenamtlich.<\/p>\n<p><strong>\u00a710 Mitgliederversammlung<br \/>\n<\/strong>Die Mitgliedersammlung ist einmal j\u00e4hrlich durch den Vorstand einzuberufen. Zu der Mitgliederversammlung ist mit einer Frist von zwei Wochen vor dem Termin schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einzuladen. Jedes Mitglied kann bis zu sieben Tage vor der Mitgliederversammlung Antr\u00e4ge zur Tagesordnung stellen. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter geleitet. Die Mitgliederversammlung ist zust\u00e4ndig f\u00fcr alle Angelegenheiten des Vereins.<\/p>\n<p>Jedes ordentliche Mitglied ist stimmberechtigt und muss seine Stimme pers\u00f6nlich abgeben. Die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung werden grunds\u00e4tzlich mit einfacher Mehrheit gefasst, sofern die Satzung keine andere Regelung getroffen hat. Bei Stimmgleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.<\/p>\n<p>\u00dcber die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, welches die gefassten Beschl\u00fcsse wiedergibt. Das Protokoll wird vom Protokollf\u00fchrer und vom Versammlungsleiter unterzeichnet.<\/p>\n<p><strong>\u00a711 Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung<br \/>\n<\/strong>Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist durch den Vorstand einzuberufen, sofern dies im Interesse des Vereins erforderlich ist oder die Einberufung von einem F\u00fcnftel der Mitglieder verlangt wird.<\/p>\n<p><strong>\u00a712 Kassenpr\u00fcfung<br \/>\n<\/strong>Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt f\u00fcr die Dauer von einem Jahr eine\/n Kassenpr\u00fcfer\/in. Diese\/r darf nicht Mitglied des Vorstands sein. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p><strong>\u00a713 Datenschutz<br \/>\n<\/strong>Im Rahmen der Mitgliederverwaltung werden von den Mitgliedern folgenden Daten erhoben:<br \/>\n\u2022 Name und Vorname<br \/>\n\u2022Postanschrift<br \/>\n\u2022 Telefonnummer<br \/>\n\u2022 Email-Adresse<br \/>\nDiese Daten werden im Rahmen der Mitgliedschaft verarbeitet und gespeichert. Der Verein ver\u00f6ffentlicht Daten seiner Mitglieder nur, wenn die Mitgliederversammlung einen entsprechenden Beschluss gefasst und das Mitglied nicht widersprochen hat.<\/p>\n<p><strong>\u00a714 Aufl\u00f6sung des Vereins<br \/>\n<\/strong>Der Verein kann durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung aufgel\u00f6st werden. Dieser Beschluss erfordert eine \u00be &#8211; Mehrheit. Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an den Verein Hilfe f\u00fcr Ruanda aus Hachenburg e.V., der es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n<p>Stand: 20.02.2017<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Unsere Satzung zum Download im PDF-Format\u00a0finden Sie hier: Satzung_Ruandahilfe_eV Satzung \u201eRuandahilfe e.V.\u201c \u00a71 Name und Sitz des Vereins Der Verein f\u00fchrt den Namen Ruandahilfe e.V. 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